Ausgabe 50/2010: »Praxisfälle Mietrecht: Miete mindern, Streit verhindern?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Thomas P. ist seit kurzem Vermieter eines Altbaus mit fünf Mietparteien. Im Wohnraummietrecht kennt er sich gut aus - das dachte er zumindest. Vor einer Woche hat er von einer Mietpartei einen Antrag auf Mietminderung erhalten. Angeblich sei die tatsächliche Wohnfläche 13 Prozent kleiner als die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag. Muss Thomas P. nun die Miete mindern? Nicht unbedingt, denn es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Solange die Wohnfläche nicht verbindlich im Vertrag festgehalten wird, hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch auf eine Mietminderung.
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