Ausgabe 50/2015: »Nicht ohne den Fiskus schenken ++ Lohnsteuer: Jobticket ++ Vorsteuerabzug«
Ausgabe 50/2015: »Nicht ohne den Fiskus schenken ++ Lohnsteuer: Jobticket ++ Vorsteuerabzug«
Sehr geehrte Damen und Herren,
was als Vermögensgegenstand langfristig dem Unternehmen dienen soll, wird auf der Aktivseite der Bilanz als Anlagevermögen verbucht. Schwierig ist die Einordnung deshalb, weil es zum großen Teil von der Nutzungsintention der Unternehmensleitung abhängt, ob der Gegenstand nicht auch als Umlaufvermögen buchbar wäre.
Hat man diese Entscheidung dann einmal getroffen, warten auch schon diverse weitere Optionen: Ist der Vermögenswert als immateriell einzustufen oder gehört er in die Kategorie Sach- oder Finanzanlagen? Und wie muss abgeschrieben werden – planmäßig oder außerplanmäßig, linear oder degressiv?
Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen hilft Ihnen Dirk Lamprecht in folgendem Grundlagen- bzw. Fortgeschrittenen-Seminar und klärt zudem noch über Spezialfälle und steuerliche Sondervorschriften auf:
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