Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie sich schon auf die Suche nach einem Weihnachtsbaum begeben? Interessant zu wissen: Je nachdem, ob Sie sich für ein Plastik-Exemplar entscheiden oder sich eine echte Tanne in Ihr Wohnzimmer stellen, ergibt sich eine andere Umsatzsteuer.
Die Konserve wird – und wenigstens das ist mal eindeutig – klar mit 19 Prozent besteuert. Das nadelnde Original erhalten Sie vom Baumarkt mit einem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Wenn Sie allerdings beim Landwirt Ihren Baum erwerben, können sich gleich drei verschiedene Umsatzsteuersätze ergeben. Mehr dazu lesen sie
hier.
Spätestens, wenn der Baum steht und Sie (hoffentlich!) ein paar Tage erholsamen Urlaub genießen können, haben Sie ein wenig Ruhe vor den lieben Steuern. Damit Sie im neuen Jahr gleich wieder frisch erholt ins Thema einsteigen können, informiert Sie Referent Udo Cremer über die aktuellen Änderungen im Steuerrecht:
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In diesem Newsletter finden Sie wieder exklusive Beiträge von unseren Experten Volker Hartmann, Udo Cremer und Timm Haase sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre dasFiBuWissen-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!