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Ach Tannenbaum – kein Weihnachtsmärchen

04.12.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Europe AG.

Das gern und lautstark gesungene Weihnachtslied "O Tannenbaum" hat, wie Wikipedia uns lehrt, mehrere Wurzeln – zum Beispiel den Text des schlesischen Volksliedes "Ach Tannenbaum" aus dem 16. Jahrhundert. Dieser Stoßseufzer drängt sich heute erneut auf, wenn man sich näher mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Weihnachtsbäumen befasst. Da wird die Frage des richtigen Steuersatzes zum echten Entscheidungsbaum.

Zunächst gilt es zu prüfen, ob es sich um einen artgerecht aufgewachsenen Nadelbaum von passender Gestalt handelt, wie zum Beispiel die mit Abstand marktführende Nordmanntanne – oder um einen künstlichen Weihnachtsbaum, etwa aus Plastik. Letzterer ist ein klarer Fall: 19 Prozent Umsatzsteuer ohne Wenn und Aber! Beim mehr oder (meist) weniger in freier Natur gewachsenen Weihnachtsbaum wird es indes kompliziert. Beim Verkauf durch einen Gewerbetreibenden, etwa einen Bau- oder Gartenmarkt, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Ist der Verkäufer ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, kommen gleich drei verschiedene Steuersätze in Frage. Hat der Landwirt für die normale Umsatzbesteuerung optiert, sind es 7 Prozent wie beim Händler. Bleibt er wie die meisten Agrarbetriebe Pauschalist, der wegen des automatischen Vorsteuerabzugs in gleicher Höhe letztlich weder Umsatzsteuer erklären noch abführen muss, dann heißt es noch einmal genau überlegen. 5,5 Prozent ist der Satz, wenn der Vielbesungene irgendwo im Wald aufwuchs, 10,7 Prozent bei der Aufzucht in einer Sonderkultur. Sagt jedenfalls der UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

Was aber, wenn Nichtunternehmer oder aber gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen ihres Zweckbetriebs Weihnachtsbäume veräußern, wenn die grünen Freudenspender ins Ausland oder im Rahmen des Nato-Zusatzabkommens verhökert werden? Von diesen Besonderheiten schweigen wir lieber, um Sie nicht weiter zu verwirren, und machen uns stattdessen auf die wohlbekannte Melodie einen fiskalischen Reim:

Ach Tannenbaum, ach Tannenbaum,
du wirst zum bösen Steuertraum,
vergällst die schönste Weihnachtsfreud’
den Baumverkäufern deutschlandweit.

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