Ausgabe 17/2014: »Vergabeurteil ++ Der schnellste Fahrstuhl der Welt ++ Brückenpreise«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der schlimmste Fehler, den man mit Vergabeunterlagen begehen kann, ist: keine zu haben. Die Rede ist beispielsweise von mündlichen Nachfragen und Erläuterungen von Bewerbern in VOF-Verfahren.
Das hat die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern in einem Urteil vom 05.09.2013 (Az. 2 VK 12/13) entschieden: Auch der inhaltliche Verlauf der Verhandlungsgespräche müsse in der Akte fixiert werden. Das bloße Ergebnis reiche nicht aus.
Was reicht, was reicht nicht? Das ist auch die entscheidende Frage beim Zusammenstellen und Ausfüllen sonstiger Vergabeunterlagen. Leider führen schon kleine Versäumnisse hier gelegentlich zu großen Problemen. VHB-Vordrucke und freie standardisierte VOB- und VOL-Formulare beantworten eben nicht alle Fragen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, mit unserem Experten systematisch eine exemplarische Zusammenstellung der Vergabeunterlagen durchzugehen und dabei ein Gespür für typische Fehler zu bekommen:
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