Ausgabe 13/2014: »Baubürokratie in der Praxis ++ Wärmedämmung vs. Denkmalschutz ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Ordnung muss sein: Eine 75-jährige Hausbesitzerin in Kürten (bei Köln) soll "ihr vor acht Jahren gekauftes Haus abreißen, weil es 1939 von einer Jüdin auf der Flucht ohne Genehmigung gebaut wurde." Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.
"Es geht nicht anders, als die Paragrafen des Baurechts anzuwenden", argumentiert das Kreisbauamt, nachdem der Anwalt eines Nachbarn das örtliche Verwaltungsgericht auf die Sachlage hingewiesen hatte. Menschliche Gründe? Das würde "zur Willkür führen". Nachträgliche Baugenehmigung? "Unmöglich", leider, da das Haus auf einer im Flächennutzungsplan als Landwirtschaft ausgewiesenen Fläche stehe. Das letzte (oder zumindest das nächste) Wort hat nun das Oberverwaltungsgericht in Münster: Hier läuft derzeit das Berufungsverfahren.
Wir merken uns: Mit der Bürokratie ist nicht zu spaßen. Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, nutzt:
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