Ausgabe 51/2013: »HOAI 2014 ++ Die Fassade als Kraftwerk ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
an die Kombination von "Großbaustelle" und "zu viel Geld" haben wir uns inzwischen gewöhnt. Die Variante "zu wenig Geld" gibt es allerdings auch - aktuell praktiziert auf einer Berliner Großbaustelle, wo ein Subunternehmer zu wenig, nämlich gar nichts, an seine Arbeiter ausbezahlt hat. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Newsletter.
Dass Geld verdienen und Geld bekommen nicht immer dasselbe ist, wissen auch Architekten, Planer und Ingenieure. Zwar gilt hier die HOAI - aber wer seinen Rechtsanspruch einlösen will, muss auch rechtssicher abrechnen.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und -stellung die rechtlichen Grundlagen anhand zahlreicher Praxisbeispiele an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche mit auf den Weg:
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Achtung: Neuerung für Baden-Württemberg |
Die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg sind verpflichtet, jährlich 20 Stunden an Fort- und Weiterbildung zu absolvieren.
Ab 2014 wird die Architektenkammer Baden-Württemberg Stichprobenverfahren einführen und per Stichprobe jährlich bei einem Zehntel der Mitglieder nachfragen, ob diese ihrer 20-stündigen Weiterbildungsverpflichtung auch nachgekommen sind. Die Mitglieder werden in diesem Rahmen aufgefordert, für mindestens 8 Stunden jährlich Weiterbildungsnachweise vorzulegen, die bestimmten inhaltlichen und formalen Kriterien genügen müssen. Die Seminare für den Bereich Bauwesen & Architektur sind von der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt und können jeweils mit 8 Stunden angerechnet werden. |
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