Ausgabe 50/2013: »Barrierefreiheit professionell ++ GEZ-Ärger am Bau ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Barrierefreiheit: Wo der Laie nur an schwellenlose Eingänge und Rollstuhlrampen denkt, haben alle beruflich damit befassten wesentlich mehr vor Augen - und müssen das auch. Barrierefreiheit ist aufgrund ihrer vielen Facetten ein wichtiger Bestandteil der Planung geworden und nunmehr auch gesetzlich umfassend verankert.
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die DIN 18040-1/-2 in die Liste der technischen Baubestimmungen eingeführt und somit verpflichtend anzuwenden.
Spätestens jetzt ist das Thema damit in der Praxis angekommen. In 1-tägigen Praxis-Seminaren stellen Ihnen unsere Expertinnen die modernen Denkansätze des barrierefreien Bauens mit Bezugnahme auf die neuen Regelungen anschaulich und praxisnah dar. Anhand von effizienten, erprobten Entwurfslösungen werden Planungsdetails, nach Bauteilen/Funktionsbereichen gruppiert, sowohl für die Planung für den akuten Fall als auch für zukunftsausgerichtete Planung vermittelt:
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