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'Keine Beiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge mehr!'

12.12.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Die Bauwirtschaft nach Bekanntwerden der Mehreinnahmen zum Rundfunkbeitrag

Teures Vergnügen? Radiohören im Firmenwagen.
Teures Vergnügen? Radiohören im Firmenwagen. Foto: Alessandro Prada [Lizenz: CC BY-SA]

„Offenkundig ist durch die Änderung des Rundfunkbeitrages noch mehr Geld als erwartet in die Kassen der GEZ gespült worden. Die Rede ist von Mehreinnahmen zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks von ca. 1 Mrd. Euro für eine Gebührenperiode von 4 Jahren. Das macht pro Jahr rund 250 Mio. Euro“, so der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Felix Pakleppa.

„Wir fordern daher, dass bürokratisch bedingte Härten, die unsere Branche aufgrund ihrer handwerklich, mittelständischen Struktur mit ihren vielen Firmenfahrzeugen, besonders treffen, ausgeglichen werden.“ Denn durch den neuen Rundfunkbeitrag werden neben den einzelnen beitragspflichtigen Betriebsstätten auch betriebliche Kraftfahrzeuge separat in die Abgabenpflicht einbezogen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät im Fahrzeug vorhanden ist. „In den meisten Baufahrzeugen sind aber überhaupt keine Geräte eingebaut, die Unternehmen müssen aber dennoch bezahlen“, erläuterte Pakleppa.

Die Bundesländer hatten in einer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass sie im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung prüfen werden, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden kann. Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, hatte ebenfalls bereits zugesichert, dass, wenn der Betrag mehr Geld einbringt als gedacht, es selbstverständlich zu einer Senkung des Beitrags kommen würde.

„Statt nun jedem Beitragszahler einen Euro zu erlassen, wie der sächsische Ministerpräsident Tillich dieses vorschlägt, halten wir es für sinnvoller, zukünftig gewerbliche Fahrzeuge nicht mehr in die Rundfunkbeitragspflicht einzubeziehen, insbesondere dann nicht, wenn diese keinen Rundfunkempfänger eingebaut haben“, so Pakleppa.

Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) wird in der kommenden Woche einen Bericht veröffentlichen, in dem sie auch eine Empfehlung abgibt, wie hoch der Rundfunkbeitrag künftig ausfallen soll.

 

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