Ausgabe 45/2013: »Brandgefährliche Architektenhaftung ++ Überraschendes von der Elbphilharmonie ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die gesamte Brandschutzplanung gehört zu den Verpflichtungen des Architekten. Sagt wer? Sagt der Bundesgerichtshof. Genauer gesagt hat er das in einem seiner Urteile (26.01.2012 - VII ZR 128/11) wieder dar- und klargestellt.
Mängel in der Ausführung der Planung führen somit regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden. Der Architekt muss daher den Brandschutz bereits von Anfang an im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhersehen und in seinen Planungen berücksichtigen.
Die notwendigen fachübergreifenden Diskussionen erfordern ein aktuelles, fundiertes Grundlagenwissen. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen genau das im 1-tägigen Praxisseminar:
Anzeige
Praxiswissen Erfolgreiche, rechtssichere Zusammenstellung der Vergabeunterlagen Vordrucke aus dem VHB, Standardisierte VOB- und VOL-Formulare unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
|
Onlineseminar-Aufzeichnung Ansprüche aus Mängeln am Bau rechtssicher abwickeln |
Aktuelle Rechtsprechung zu Mängeln nach der Abnahme und praktische Umsetzung
Mehr Informationen » | Vorschau » |
Onlineseminar-Aufzeichnung Risse an Putz und Fassaden |
Typische Schadensbilder, deren Ursachen und Vermeidung
Mehr Informationen » | Vorschau » |
Onlineseminar-Aufzeichnung Nachträge am Bau |
Nachtragsabwicklung im Überblick und Umsetzung in der Praxis
Mehr Informationen » | Vorschau » |