Ausgabe 38/2013: »EnEV 2014: Bundesrat am Zug ++ Mindestlohn verbindlich ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Gesetzgebungsmühle für die EnEV 2014 mahlt langsam - aber sie mahlt. Aktuelle Station des Referentenentwurfs ist der Bundesrat. Der beendet heute seine Sommerpause und wird demnächst neu über die Novelle beraten.
Einige Details zeichnen sich aber bereits ab, so zum Beispiel eine Verschärfung des Neubau-Standards. Zudem ist die rechtliche Grundlage der EnEV, das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), bereits verabschiedet, welches den Bußgeldkatalog erweitert und die Energieausweispflichten ausdehnt.
Planer sollten bereits heute die für 2014 anstehenden Änderungen mit berücksichtigen. Unsere Experten stellen Ihnen die Zusammenhänge und Neuerungen rund um die EnEV 2014 und den Energieausweis dar - inklusive einer klaren Übersicht über die Rechenverfahren des Verbrauchs- und Bedarfsausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für das neue, vereinfachte Berechnungsverfahren EnEV-easy:
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