Ausgabe 25/2013: »Beschlossen: HOAI ++ Bemerkenswert: Ergebnisse der Architektenumfrage ++ Berlin: Stadtschloss-Kontroverse«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat hat der Bundesrat die 7. Novelle der HOAI beschlossen, sie kann und soll damit im August in Kraft treten. Die Ingenieurkammern sind mit dem Ergebnis alles andere als zufrieden (siehe Baudienst 24/2013), die neuen Details müssen gleichwohl in die Praxis überführt werden.
So sollen die anrechenbaren Kosten für vorhandene Bausubstanz wieder aufgenommen werden. Dafür werden die Umbauzuschläge wieder zurechtgestutzt. Wichtige Neuerung ist weiterhin eine Anpassung der Prozentsätze für die einzelnen Leistungsphasen und die Anpassung der Grundleistungskataloge an die geänderten Anforderungen.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und -stellung die neuen rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand:
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Achtung: Neuerung für Baden-Württemberg |
Die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg sind verpflichtet, jährlich 20 Stunden an Fort- und Weiterbildung zu absolvieren.
Ab 2014 wird die Architektenkammer Baden-Württemberg Stichprobenverfahren einführen und per Stichprobe jährlich bei einem Zehntel der Mitglieder nachfragen, ob diese ihrer 20-stündigen Weiterbildungsverpflichtung auch nachgekommen sind. Die Mitglieder werden in diesem Rahmen aufgefordert, für mindestens 8 Stunden jährlich Weiterbildungsnachweise vorzulegen, die bestimmten inhaltlichen und formalen Kriterien genügen müssen. Die Seminare für den Bereich Bauwesen & Architektur sind von der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt und können jeweils mit 8 Stunden angerechnet werden. |
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