Ausgabe 24/2013: »Brandschutz vs. Haftung ++ Hochwasser vs. Technikfeindlichkeit ++ HOAI vs. Ingenieure«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die gesamte Brandschutzplanung gehört zu den Verpflichtungen des Architekten. Punkt. Das sagt nicht irgendwer, sondern das hat der Bundesgerichtshof in einem seiner letzten Urteile (26.01.2012 - VII ZR 128/11) wieder dar- und klargestellt.
Mängel in der Ausführung der Planung führen somit regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden. Der Architekt muss daher den Brandschutz bereits von Anfang an im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhersehen und in seinen Planungen berücksichtigen.
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»Herr Esch geht auf Fragen ein; Vortrag war sehr ansprechend unter Einbeziehung der Teilnehmer.«
Dipl.-Ing. Katja Wegener (Assmann Beraten und Planen GmbH)
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