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Verhindert Technikfeindlichkeit Hochwasserschutz?

11.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesingenieurkammer.

Die Bundesingenieurkammer sieht die weitverbreitete Technikfeindlichkeit als einen der Gründe für die schleppende und mangelhafte Umsetzung wichtiger technischer Hochwasserschutzprojekte an und kritisiert Medienäußerungen der letzten Tage, in denen der Eindruck erweckt wurde, die Technik sei schuld an den wiederkehrenden Hochwasserkatastrophen.

Der Vorstand der Bundesingenieurkammer und die Präsidenten der sechzehn Länderingenieurkammern waren sich auf einer Sitzung des Länderbeirats der Ingenieurkammern in Berlin einig, dass es neben der weiteren technischen Entwicklung, der Beschleunigung von Planungsprozessen vor allem auch eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels bedarf, um einen wirksamen Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sowie deren ausreichende Finanzierung sind ein unverzichtbarer Grundbestandteil aller erfolgreichen Hochwasserschutzstrategien. Die kurz- und mittelfristige Wiederherstellung von natürlichen Retentionsräumen sowie die Renaturierung von Fließgewässern sind in einem dichtbesiedelten Land wie der Bundesrepublik nicht allein in der Lage, Flutkatastrophen zu verhindern. Ohne wirkungsvolle Rückhalte- und Objektschutzmaßnahmen sowie die Weiterentwicklung moderner Hochwasservorhersagesysteme ist der nachhaltige Schutz der Bürger vor Flutkatastrophen undenkbar. Gerade das Beispiel Grimma zeigt, dass die Partikularinteressen von Einzelgruppen hinter dem Allgemeinwohl rangieren müssen.

„Technik und Umweltschutz sind beim Hochwasserschutz untrennbar miteinander verbunden“ sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer in Berlin. Er sei stolz, so Kammeyer weiter, dass die Bauingenieure mit ihrer technischen Kompetenz wichtige Partner für die Bürger und die Entscheidungsträger auf regionaler und kommunaler Ebene sind und mit ihrem Fachwissen wesentlich dazu beigetragen haben, dass bisher noch schlimmere Hochwasserschäden und unnötige finanzielle Belastungen verhindert worden sind.

 

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