Ausgabe 40/2012: »Abnahme unfertiger Bauten ++ Blitze vs. Beton ++ Clip des Monats«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
dass Bauprojekte nicht immer von übergroßer Harmonie begleitet werden, wissen Sie. Wenn man viel Pech hat, hilft nur noch die Aufkündigung des Bauvertrags - auch wenn man noch mitten im Projekt steckt.
Wenn man ganz viel Pech hat, geht der Streit aber gleich weiter. Dann geht es um das Thema Abnahme bei unfertigen Bauten beziehungsweise um die Frage, "ob am unfertigen Baukörper Mängel bestehen, für die dann ein Nacherfüllungsrecht des Unternehmers existiert beziehungsweise ein Recht auf zweite Andienung". Mehr dazu lesen Sie heute im "Thema der Woche".
Auch regulär laufende Projekte bieten allerdings hinreichend Potenzial für Rechtsfehler und Haftungsfallen. Wer sie kennt, kann sie umgehen:
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