Ausgabe 12/2012: »EuGH stoppt Direktbeauftragung von Architekten«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Idee war so einfach wie naheliegend: Für die einzelnen Leistungen eines Sanierungsvorhabens beauftragt man das gewünschte Architekturbüro jeweils separat - auf diese Weise bleibt jeder Einzelauftrag unter dem EU-Schwellenwert, und man spart den Aufwand einer andernfalls vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung.
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