Ausgabe 27/2010: »Bauleistungen, Umsatzsteuer und Architektur-Ranking 2010«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
einerseits haben es (Finanz-)Richter ganz leicht. Es steht ja alles im Gesetz. "Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte, in § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner", sagt das Bundesfinanzministerium relativ eindeutig zum Thema Umsatzsteuer bei Bauleistungen. Allerdings geht der Satz noch weiter: "... wenn er nicht nachhaltig Bauleistungen selbst erbringt."
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Mängelhaftung bei Bauverträgen | |
Kompakter Überblick über alle wesentlichen Probleme bei Mängeln am Bau. Die Broschüre berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und das das am 1. Januar 2010 Forderungssicherungsgesetz. Neue, überarbeitete Auflage (Stand: 06/2010)
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