27.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
So unromantisch es klingt: Heiraten ist der Steuertipp Nummer 1 für Paare, die sich ein gemeinsames Leben aufbauen wollen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, denn diese sind seit 2013 der Ehe gleichgestellt.
Ob eingetragene Lebenspartner oder Eheleute: Beide profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. Steuern spart dabei vor allem das Paar, bei dem ein Partner viel und der andere eher wenig verdient. Übrigens: Paare, die noch bis zum 31. Dezember Eltern werden, sparen für das ganze Jahr beim Soli und der Kirchensteuer.
Es gibt absetzbare Kosten, die man nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten: Wer täglich zur Arbeit fährt, der kann über die sogenannte Pendlerpauschale mindestens einen Teil seiner Kosten geltend machen.
Im deutschen Steuerrecht existieren aber auch planbare Ausgaben. Hier lohnt sich in vielen Fällen ein schlaues Timing. Zu den typischen Kosten, die sich planen lassen, gehören folgende:
Zu den wichtigsten und gleichzeitig einfachsten Regeln für Steuersparer zählt, dass bestimmte Rechnungen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Wer Handwerker, Kinderbetreuer oder Reinigungskräfte bar ausbezahlt, geht beim Finanzamt leer aus. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die auch per Kontobewegung nachgewiesen werden können.
Wer zudem folgende steuerliche Fachbegriffe versteht, verfügt über ein brauchbares Steuer-Basiswissen und kann dementsprechend gezielt Steuervorteile nutzen:
Noch mehr Steuern sparen kann, wer sich im Steuerrecht jedes Jahr aufs Neue auf dem Laufenden hält. Dazu gehört, unter anderem folgende Fragen beantworten zu können: Welche Kosten sind absetzbar geworden, welche sind es nicht mehr? Gibt es geänderte Vorgehensweisen oder neue Zielgruppen? Wurden Freibeträge angehoben oder gesenkt?
Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Da hilft nur ein Einspruch. Dieser ist in der Regel kostenlos und muss schriftlich binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Jährlich legen mehrere Millionen Bundesbürger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein – und die Mehrzahl hat damit Erfolg.
Sollte das Finanzamt nach der erneuten Prüfung des Steuerbescheids weiterhin bei seiner Ansicht bleiben, hilft nur der Gang vors Finanzgericht. Oder der Steuerzahler akzeptiert die Argumentation des Finanzamts. Das ist laut VLH eine Abwägungsfrage: Wie viel kann der Steuerzahler gewinnen? Und wie hoch sind im Gegenzug die möglichen Kosten eines Verfahrens?
Nur Kosten, die man belegen kann – also mit Quittungen oder auch Kontonachweisen – sind steuerlich absetzbar. Aus Sicht der VLH-Experten wird Ordnung von vielen Steuerzahlenden unterschätzt.
Ein Mindestmaß an Ordnung wäre bereits mit einem handelsüblichen Schuhkarton gewährleistet. Legen Sie einfach alle Quittungen und Rechnungen über das Jahr der Reihe nach ab und holen Sie diese für die Steuererklärung wieder heraus. Das hilft nicht nur denen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Auch ein Steuerprofi freut sich über eine vollständige Zettelwirtschaft.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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