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Mietfrei ist nicht gleich kostenfrei

26.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Interhyp AG.

Wohneigentum geht mit einer Reihe von Folgekosten einher, mit denen sich Mieter oft noch nicht befasst haben. "Die laufenden Betriebskosten einer Immobilie sind alles andere als Nebensache", sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. "Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, auch an dieser Stelle exakt und realistisch zu kalkulieren." Hier zeigt der größte Vermittler von privaten Baufinanzierungen in Deutschland, mit welchen Folgekosten Immobilienkäufer rechnen müssen.

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Grundsteuern vorab einkalkulieren

Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland müssen jährlich Grundsteuern zahlen, die je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich ausfallen. Denn die Kommunen können in ihren Satzungen selbst festlegen, mit welchem Hebesatz sie den sogenannten Grundsteuermessbetrag multiplizieren. Dabei reicht die Bandbreite der Hebesätze beispielsweise von 80 Prozent in Ingelheim am Rhein bis 810 Prozent in Berlin.

Instandhaltungsrücklage rechtzeitig aufbauen

Für den Werterhalt der eigenen Immobilie ist es wichtig, immer wieder zu investieren. Die Heizung, Wärme- und Schallisolierung oder auch das Dach sind klassische Beispiele dafür, wo die Modernisierung auf neueste Standards notwendig werden kann. Um dann nicht von einem großen Kostenblock überrascht zu werden, sollte eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Wer als Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, zahlt diese in aller Regel mit seinem Wohngeld. Hauseigentümer im real geteilten Eigentum sollten eigenständig entsprechende Rücklagen bilden. "Hier gilt die Faustregel: Mindestens zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche zurücklegen", rät Goris.

Erweiterte Nebenkosten beachten

Aber auch die laufenden Betriebskosten muss man als Eigennutzer realistisch einkalkulieren. Wer in einer Eigentümergemeinschaft lebt, zahlt für Abwasser, Hausmeister, Müllabfuhr und Co. mit dem monatlichen Wohngeld. Da damit zudem Aufwendungen für Gartenpflege, Liftwartung und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen abgegolten werden, kann das Wohngeld je nach Ausstattung und Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft stark variieren. Für Hauseigentümer gilt auch hier: Die Betriebskosten werden direkt mit den zuständigen Anbietern abgerechnet.


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