26.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Interhyp AG.
Wohneigentum geht mit einer Reihe von Folgekosten einher, mit denen sich Mieter oft noch nicht befasst haben. "Die laufenden Betriebskosten einer Immobilie sind alles andere als Nebensache", sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. "Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, auch an dieser Stelle exakt und realistisch zu kalkulieren." Hier zeigt der größte Vermittler von privaten Baufinanzierungen in Deutschland, mit welchen Folgekosten Immobilienkäufer rechnen müssen.
Umsatzsteuer in der Immobilienwirtschaft
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Praxisnah weiterbilden »Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland müssen jährlich Grundsteuern zahlen, die je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich ausfallen. Denn die Kommunen können in ihren Satzungen selbst festlegen, mit welchem Hebesatz sie den sogenannten Grundsteuermessbetrag multiplizieren. Dabei reicht die Bandbreite der Hebesätze beispielsweise von 80 Prozent in Ingelheim am Rhein bis 810 Prozent in Berlin.
Für den Werterhalt der eigenen Immobilie ist es wichtig, immer wieder zu investieren. Die Heizung, Wärme- und Schallisolierung oder auch das Dach sind klassische Beispiele dafür, wo die Modernisierung auf neueste Standards notwendig werden kann. Um dann nicht von einem großen Kostenblock überrascht zu werden, sollte eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Wer als Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, zahlt diese in aller Regel mit seinem Wohngeld. Hauseigentümer im real geteilten Eigentum sollten eigenständig entsprechende Rücklagen bilden. "Hier gilt die Faustregel: Mindestens zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche zurücklegen", rät Goris.
Aber auch die laufenden Betriebskosten muss man als Eigennutzer realistisch einkalkulieren. Wer in einer Eigentümergemeinschaft lebt, zahlt für Abwasser, Hausmeister, Müllabfuhr und Co. mit dem monatlichen Wohngeld. Da damit zudem Aufwendungen für Gartenpflege, Liftwartung und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen abgegolten werden, kann das Wohngeld je nach Ausstattung und Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft stark variieren. Für Hauseigentümer gilt auch hier: Die Betriebskosten werden direkt mit den zuständigen Anbietern abgerechnet.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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