06.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..
Seit 2010 ist die Bautätigkeit in Deutschland von 160.000 auf 245.000 Wohnungen pro Jahr gestiegen – allerdings zu selten dort, wo sie tatsächlich gebraucht werden: in den Städten. Nach Berechnungen des IW Köln entfallen 91 Prozent des gesamten Nachholbedarfs auf nur 46 der 402 Kreise und kreisfreien Städte. Allein in den fünf größten Metropolen fehlen insgesamt 160.000 Wohnungen. Berlin führt die Liste jener Städte an, in denen von 2010 bis 2014 besonders wenig gebaut wurde. Rund um Alex und Ku'damm hat sich der Nachholbedarf in diesem Zeitraum auf 55.600 Wohnungen summiert, in München wurden 40.200 Wohnungen zu wenig gebaut und in Hamburg 34.600. Zudem – das hatte eine IW-Studie bereits vor einigen Wochen gezeigt – wird der Bedarf an Wohnungen in den Städten und wirtschaftsstarken Regionen in den kommenden Jahren weiter steigen. Und das auch ohne die Flüchtlinge, für die momentan noch einmal zusätzlicher Wohnraum nötig wird.
Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch und die Zinsen sind niedrig – da überrascht es nicht, dass die Immobilienbranche im jüngsten Immobilien-Index des IW Köln weiterhin recht positiv in die Zukunft blickt. Allerdings machen sich einige Sparten Sorgen um den Nachwuchs: 11 Prozent der vom IW Köln in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RBSM befragten Firmen gaben an, nicht die richtigen Fachkräfte zu finden. Während Wohnungsunternehmen und jene mit Fokus auf den Einzelhandel weniger Nachwuchssorgen haben, finden derzeit schon 21 Prozent der Entwickler großer Bauprojekte kaum noch Fachpersonal – und das, obwohl gerade die sogenannten Projektentwickler ihre aktuelle Lage und ihre Perspektiven als besonders positiv einstufen.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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