Betriebsratswahl

Stand: 01.01.1970

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Gewählt wird ein Betriebsrat im Abstand von vier Jahren. Eine Ausnahme besteht allerdings bei erstmaliger Bildung eines Betriebsrats und bei Tatbeständen des § 13 Abs. 2 BetrVG.

Regelmäßige Betriebsratswahlen

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2018 statt. Betriebsratswahlen sind nur innerhalb dieses Zeitraums möglich. Das gilt nicht für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Für diese Vertretung finden die regelmäßigen Wahlen im Rhythmus von zwei Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, § 64 BetrVG.

Außerordentliche Betriebsratswahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten werden. Das Gesetz nennt in § 13 Abs. 2 BetrVG sechs Fallgruppen:

  • die wesentliche Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1),
  • das Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2),
  • den Rücktritt des Betriebsrats (Nr. 3),
  • die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl (Nr. 4),

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