Ausgabe 51/2020: »Virtuelle Betriebsratsarbeit bleibt weiterhin möglich«
Ausgabe 51/2020: »Virtuelle Betriebsratsarbeit bleibt weiterhin möglich«
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27. November hat der Bundesrat das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet. Damit darf der Betriebsrat zunächst bis zum 30. Juni 2021 virtuell tagen und beschließen. Die Verlängerung der Sonderregel ist ein erster Schritt, das Betriebsverfassungsgesetz moderner zu gestalten und der zunehmenden Digitalisierung anzupassen.
Damit auch Arbeitgeber beim Betriebsverfassungsgesetz immer auf dem neusten Stand sind und die Rechte und Pflichten des Betriebsrates, aber auch die Grenzen seiner Mitbestimmung, immer parat haben, hat unser Experte für Sie ein praktisches Online-Seminar zusammengestellt.
Sie erfahren, an welcher Stelle der Betriebsrat einbezogen werden muss und wann und in welcher Form der Informationsfluss gewährt werden sollte. Informieren Sie sich jetzt!
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