Sehr geehrte Damen und Herren,
kommen Aprilscherze jetzt etwa schon Anfang Februar? Mitnichten! Die 2016 beschlossene AÜG-Reform tritt zwar am 1. April 2017 ein, ist aber kein Scherz. Die Reform bringt nicht nur die Gleichstellung von Leih- und Stammarbeitnehmern, sondern auch eine deutliche Verschärfungen der Pflichten für Ent- und Verleiher.
Es lohnt, sich mit den neuen Regeln vor dem Inkrafttreten der Änderungen bekanntzumachen. So haben Sie nicht nur die Chance, schon im Voraus Risiken erkennen und abschätzen zu können, sondern auch, Ihre Optionen voll auszuschöpfen.
Im eintägigen Praxis-Seminar erhalten Sie den Überblick über alle relevanten Neuerrungen im AÜG und frischen vorhandenes Wissen nachhaltig auf. Bilden Sie sich jetzt weiter, damit bei der Arbeitnehmerüberlassung ab April alles klappt!
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Aktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen Neue Rechte und Pflichten für Verleiher und Entleiher |
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► AÜG-Reform durch den Bundesrat zum 1.4.2017 ► Gleichstellung der Leiharbeitnehmer zur Stammbelegschaft ► Neue Überlassungshöchstdauer ► Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten ► Neuregelung der Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag zum Arbeitsvertrag |
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen eine spannende Lektüre!
PS: An alle, die mit Aprilscherzen so gar nichts anfangen können: Dieses Jahr fällt der 1. April auf einen Samstag. Zumindest auf der Arbeit sind Sie also sicher – Glück gehabt!
► Arbeitsvertragliche Gestaltung des Auslandseinsatzes ► Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Auslandsentsendung ► Steuerrechtliche Möglichkeiten der Auslandsentsendung |
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Update bAV, Rente und Altersteilzeit Aktuelle Änderungen 2017/2018 |
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