Ausgabe 48/2017: »Ein Fall für das BEM«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
eine längere Krankheit ist ein großer Einschnitt – nicht nur privat, sondern auch im Arbeitsleben. Unternehmen müssen länger erkrankten Beschäftigten deshalb das Betriebliche Eingliederungsmanagement anbieten, um Ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Obwohl diese Regelung schon seit 2004 gilt, betrifft sie viele Unternehmen erst, wenn ein Fall für das BEM vorliegt und ein länger erkrankter Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Doch was muss bei der Einführung des BEM beachtet werden? Wie werden BEM-Gespräche geführt? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?
Alles, was Sie zum BEM wissen müssen, erfahren Sie in unseren Praxis-Seminaren. Unser Grundlagenseminar klärt die ersten BEM-Schritte, im Vertiefungskurs erfahren Sie alles, was ein Disability Manager wissen muss. Bilden Sie sich jetzt weiter:
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► Einführung des BEM in Ihrem Unternehmen ► So führen Sie die BEM-Gespräche richtig ► Diese arbeitsrechtlichen Mittel stehen zur Verfügung ► Muster für Betriebsvereinbarungen zum BEM und Führungsrichtlinien |
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» Grundlagen | » Vertiefung & Brennpunkte |
Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen eine spannende Lektüre!
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