Ausgabe 39/2017: »Nach der Bundestagswahl ist vor der Betriebsratswahl«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Bundestagswahlen sind gerade vorbei. Doch die Demokratie kennt keine Pause. Von März bis Mai 2018 wird in der Arbeitswelt gewählt – der Betriebsrat.
Eine gute Kenntnis der Betriebsverfassung gewährleistet eine optimale Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. So wissen Sie als Arbeitgeber, welche Beteiligungsrechte Sie an der Wahl haben, wie eine rechtssichere Durchführung der Wahl aussieht und wie Sie mit Ihrem neuen Betriebsrat Hand in Hand arbeiten können.
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