Ausgabe 03/2017: »Wer zu spät kommt, den bestraft die EU-DSGVO«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Datenschutz betrifft uns alle. Wie gut sind Sie auf die neue Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO vorbereitet? Wussten Sie zum Beispiel, dass EU-DSGVO bereits seit 2016 in Kraft getreten ist?
Doch keine Panik – zur rechtlichen Anwendung kommt die EU-DSGVO dank der Übergangsfrist erst am 25. Mai 2018. Ihnen bleibt also noch genug Zeit, den Datenschutz Ihres Unternehmens auf die Änderungen umzustellen. In unserem Seminar Neue Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie einen gründlichen Überblick über alle eintretenden Änderungen und was sie konkret für Ihr Unternehmen bedeuten.
Der erste Monat von 2017 ist schon zur Hälfte um. Die Zeit fliegt – sorgen Sie jetzt vor, damit Sie der „neuen“ Datenschutz-Grundverordnung 2018 gut vorbereitet gegenübertreten können!
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► Was ändert sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)? ► Verschärfte Informationspflichten / Nachweispflichten / Einwilligungserklärungen etc. ► Welche Vorbereitungen und Veränderungen müssen im Unternehmen getroffen werden? Dieses Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden! |
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