Ausgabe 39/2016: »Sachzuwendungen: mehr Netto vom Brutto!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Gehaltserhöhung – das bedeutet mehr Geld und Anerkennung der erbrachten Leistungen. Nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben bleibt – zumindest von ersterem – meist jedoch nicht mehr viel übrig ...
Eine sinnvolle Alternative zu Gehaltserhöhungen können Sachzuwendungen darstellen, denn in vielen Fällen müssen keine lästigen Abgaben gezahlt werden. Das freudige Ergebnis: Es bleibt mehr Netto vom Brutto.
Leider gestaltet sich die steuerliche Beurteilung oft recht kompliziert: Handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, Aufmerksamkeiten oder doch um Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers? Und welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gilt es zu beachten?
Wie Sie Sachzuwendungen jeglicher Art aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht fehlerfrei bewerten, erläutern Ihnen unsere Referenten im folgenden Seminar:
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