Ausgabe 30/2015: »Mindestlohn: Darauf sollten Sie achten!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, gilt seit Anfang des Jahres das neue Mindestlohngesetz. Doch bereits vor dessen Inkrafttreten scheinen sich einige Betriebe schon auf den Mindestlohn eingestellt zu haben: So wurde bei Neueinstellungen 2014 oftmals ein Stundenlohn von genau 8,50 Euro vereinbart.
Der verbindliche Mindestlohn ist aber nicht alles, worauf es ankommt. An einigen Stellen gilt es außerdem spezielle Übergangsregelungen, Ausnahmen für bestimmte Branchen und Berufsgruppen sowie erweiterte Dokumentationspflichten und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu beachten.
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