Ausgabe 07/2014: »Küsschen vom Räuber ++ Sachzuwendungen richtig bewerten ++ Steuer-Stichtage 2014«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie von diesem kuriosen Fall aus Paris gehört?
Ein Einbrecherduo hat die Inhaberin eines Juweliergeschäfts überfallen und sie – unter Gewaltandrohung - zur Herausgabe des Zahlencodes für den Tresor im Juweliergeschäft gezwungen. Während A in aller Ruhe nun den Tresor ausräumte, bewachte B sein schockiertes Opfer – und drückte ihm zum Abschied einen Kuss auf die Wange, sozusagen als Entschädigung für erlittenes Ungemach.
Dieser Kuss wurde dem Räuber zum Verhängnis: Nach mehreren Diebstählen im südfranzösischen Nîmes geriet B in Untersuchungshaft. Eine DNA-Probe wurde genommen - und überführte ihn als den küssenden Juwelenräuber von Paris. Die Wange der Juwelierin war nach ihrer Tortur natürlich umgehend polizeilich untersucht und spurentechnisch ausgewertet worden.
Fälle, in denen nichts entwendet, sondern ganz im Gegenteil etwas zugewendet wird, halten manchmal ähnlich unvorhersehbare Wendungen bereit. Stichwort: „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“. Wann fällt Lohnsteuer an, welche Arten von Sachzuwendungen gibt es? Damit Sie hier keine unangenehmen Überraschungen erleben, wenn der Betriebsprüfer kommt, informieren Sie sich lieber gründlich im Vorfeld. Merke: Küsse gibt es hier selten!
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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