Ausgabe 46/2014: »Was tun, wenn es unrund läuft?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn Ausbildungsverhältnisse rund laufen, kann sich ein Unternehmen glücklich schätzen. Aber nicht immer geht alles reibungslos vonstatten. Ausbildungsbeauftragte geraten in ihrem Alltag manchmal in Situationen, die sowohl in menschlicher als auch in rechtlicher Hinsicht schwierig sind.
Unterlassener Berufsschulbesuch, Alkohol am Arbeitsplatz, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit - die Liste mit möglichen Varianten des groben Fehlverhaltens von Auszubildenden ist lang.
Hier muss das ausbildende Unternehmen reagieren. Ausbilder können im persönlichen Gespräch ihren Schäfchen ins Gewissen reden. Mitunter ist aber auch eine Abmahnung fällig - oder sogar eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.
Welche Reaktion in welchem Fall angemessen und auch in rechtlicher Hinsicht einwandfrei sind, erklärt Ihnen Ihr Arbeitsrechts-Experte im eintägigen Praxis-Seminar:
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Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden
Rechtssicher rügen und beenden
"Sehr lockerer Vortragsstil mit guten, praxisnahen Beispielen: weckt Aufmerksamkeit von Anfang bis Ende."
Stefanie Mackenrodt, Ravensburger AG
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Ausbilden für die Praxis
Ihr ganzes Aufgabenspektrum: Erwartungen und Anforderungen an den heutigen Ausbilder
"Sehr gute Organisation! Kann ich immer wieder weiterempfehlen! Danke"
Ines Pascek, Ascania nonwoven Germany GmbH
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