Ausgabe 36/2014: »Nur noch 118 Tage ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
noch 120 Tage, dann gilt die neue Mindestlohnregelung! Alle Beschäftigten sollen mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten.
Aber die Regel hat Ausnahmen - zum Beispiel für Arbeitslose, die nach einer längeren Beschäftigungspause wieder in den Beruf einsteigen. In einigen Branchen gilt schon heute ein Mindestlohn. Für andere sind Übergangsregelungen geschaffen worden, die die Vergütung schrittweise anpassen. Und wie sieht es bei den Praktikanten aus? – Jetzt wird es kompliziert!
Sind Sie gut gerüstet für das, was auf Ihr Unternehmen und Ihre Personalabteilung zukommt? Welche Änderungen im Bereich Mindestlohn, Arbeitnehmerüberlassung, Teilzeitverträge sind in Ihrem Bereich zu erwarten?
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"Sehr kompetente Dozentin, alles sehr gut und praxisbezogen erklärt. Seminar sehr kurzweilig."
Teilnehmerin Sandra Sass, Dickow Pumpen KG
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