Ausgabe 34/2014: »Kompetente Hilfe in Ausnahmefällen wie diesem«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
im Vorstellungsgespräch hatte alles noch ganz anders ausgesehen: Äußerst smart war der Bewerber dahergekommen. Ein schlaues Kerlchen, freute sich sein zukünftiger Vorgesetzer. Zudem wortgewandt und äußerst höflich, Typ Lieblingallerschwiegermütter - ein Vorzeige-Azubi.
Und dann das: Schon ab der zweiten Ausbildungswoche offenbaren sich Schwierigkeiten. Der Auszubildende kommt unpünktlich, bleibt ohne Abmeldung der Arbeit fern. Es gibt Gespräche. Zunächst wohwollend, doch der Ton nimmt an Schärfe zu.
Als sein Vorgesetzter auch noch beleidigende Posts über sich im Internet findet, ist das Maß voll. Der Auszubildende muss - ja, was muss er eigentlich? Und was dürfen Sie?
Auf jeden Fall dürfen Sie aktiv werden. Denn obwohl Azubis einen besonderen Kündigungsschutz genießen, haben Sie als Arbeitgeber neben Pflichten selbstverständlich auch Rechte. Im eintägigen Praxis-Seminar stellt Ihnen unser Arbeitsrechts-Experte Ihre Handlungsmöglichkeiten vor:
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