Ausgabe 07/2017: »Wer darf auf der Leitung stehen?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
stehen Sie auch manchmal auf der Leitung?
Ihren Ursprung hat diese Redewendung wohl tatsächlich in der elektrischen Leitung. Die Elektrizitätszufuhr wird unterbunden, wenn jemand oder etwas sie an einer Stelle unterbricht. Und wer möchte schon ohne Elektrizität, Gas oder Wasser dastehen?
Damit alle Grundstücke entsprechend versorgt werden können, ist es unvermeindlich, dass auch über Ihr Grundstück Leitungen verlaufen.
Welche Anlagen Sie als Eigentümer auf Ihrem Grundstück zu dulden haben und wie Sie sich für die Belastung Ihres Grundstückes entschädigen lassen können, erfahren Sie in unserem Seminar "Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen". So stehen Sie nicht mehr auf der Leitung, was die Rechte von Versorgungsunternehmen auf Ihrem Grundstück betrifft.
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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