Sehr geehrte Damen und Herren,
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", heißt es schon in Artikel 14 des Grundgesetzes.
Dies gilt selbstverständlich auch für Grundstückseigentum. Mit dem Besitz eines Grundstückes gehen unterschiedliche Arten von Baulasten einher, so zum Beispiel Anbau-, Abstandsflächen- und Stellplatzbaulasten.
Erfahren Sie in unserem Seminar "Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern gegenüber Gemeinden", welche konkreten Pflichten Sie als Grundstückseigentümer gegenüber der Kommune haben und was es mit "unsichtbaren Baulasten" auf sich hat.
So werden Sie Ihrer Verpflichtung gerecht!
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Wie ermitteln Sie Sanierungsausgleichsbeträge? Erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu Grundstücken und ihren öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen.
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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