Sehr geehrte Damen und Herren,
schon Rousseau erkannte früh die Bedeutung von Verträgen: "Da kein Mensch eine natürliche Gewalt über seinesgleichen hat, und da die Stärke kein Recht gewährt, so bleiben also die Verträge als die einzige Grundlage jeder rechtmäßigen Gewalt unter den Menschen übrig."
Dafmit ein Vetrag seine Aufgabe als Grundlage rechtmäßiger Gewalt auch erfüllen kann, sind die Vertragsinhalte ausschlaggebend. Was den Grundstückskaufvertrag betrifft, gibt es - was die Vorbereitung, den Abschluss und die Abwicklung des Kaufvertrags angeht - einiges zu beachten.
Erfahren Sie in unserem Seminar "Grundstückskaufvertrag" u. a., was Sie bei der Klärung des Kaufgegenstandes beachten sollten, was für und gegen ein Notaranderkonto spricht und welche behördlichen Genehmigungen Sie ggf. einholen sollten.
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Erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung des Vertrags!
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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