Ausgabe 35/2015: »Neues bei den Betriebskosten? So bleiben Sie gelassen und routiniert«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
mit den Betriebskosten ist das immer so eine Sache. Jedes Jahr müssen Sie sie wieder abrechnen – und jedes Jahr gibt es wieder neue Änderungen. Mal gibt es einen neuen Betriebskostenspiegel, mal neue oder überarbeitete Bestimmungen wie das Mess- und Eichgesetz.
Das stellt Sie vor Herausforderungen. Zumal Sie die Betriebskosten zwar jährlich, aber nicht täglich abrechnen.
Damit Sie trotzdem gelassen und routiniert vorgehen können, bringen unsere Referenten Sie im Seminar "Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum" auf den aktuellen Stand der Dinge und üben mit Ihnen, auch Streitthemen sicher zu bearbeiten.
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Besuchen Sie jetzt das Seminar und erledigen Sie die nächste Betriebskostenabrechnung mit links – trotz neuer Kostenspiegel, Änderungen durch den Energieausweis oder Mess- und Eichgesetz.
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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Belastungen wie Leitungsrechte können den Wert eines Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Dann sind Sie gefordert, den Wert sachverständig zu bestimmen. Sorgen Sie deshalb jetzt dafür, dass Ihnen selbst heikle Fälle leicht von der Hand gehen und bilden Sie sich weiter:
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