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Ausgabe 26/2015: »Energie managen – und davon auch steuerlich profitieren?«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Energiekosten senken, wer will das nicht? Dafür muss zunächst herausgefunden werden, wo Optimierungspotenziale liegen. Ein Energiemanagementsystem muss installiert werden, um nach gezielter Analyse wirksame Maßnahmen zu ergreifen und zu überwachen.

Vielleicht haben Sie schon davon gehört, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes über den sogenannten "Spitzenausgleich" steuerlich profitieren, wenn sie ein Energiemanagement einführen. Aber auch wenn Ihr Unternehmen nicht zum produzierenden Gewerbe zählt, können Sie Fördermittel des Bundes für Ihr Energiemanagement in Anspruch nehmen. Der Bundesregierung liegt viel daran, mehr Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems zu bewegen.

Unser Tipp: Ergreifen Sie diese Chance, sowohl Ihre Kosten zu reduzieren als auch Fördermittel in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro zu erhalten! Alle notwendigen Voraussetzungen vermittelt Ihnen diese Fachtagung:

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Warum sich Unternehmen jetzt und in Zukunft mit dem Thema Energiemanagement befassen sollten und müssen
  • Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001
  • Energieaudits nach DIN EN 16247-1
  • Zertifizierung von Energiemanagementsystemen
  • Förderprogramme

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Miete aktuell

Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter ... zum Artikel

Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen in der Verbraucherinsolvenz des Mieters

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
BGH zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietwohnung ... zum Artikel

Mietrecht kurios

"Mir stinkt's!"

— Lars Kaupisch. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Wenn Sie zu dieser Einschätzung kommen und sie tatsächlich wörtlich meinen, sollten Maßnahmen ergriffen werden. Ob Sie aber eine Änderung der Geruchssituation erzwingen können, hängt davon ab, wo Sie wohnen. ... zum Artikel

Steuern

Entgelt für Schwarzarbeit ...

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
... wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt. ... zum Artikel

Wettlauf um höchste Grunderwerbsteuer geht weiter

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
In Brandenburg klettert die Grunderwerbsteuer ab 1. Juli von fünf auf 6,5 Prozent. Die Erhöhung hat der Brandenburger Landtag am 12. Juni in Potsdam beschlossen. ... zum Artikel

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Sogenannte Dienstbarkeiten können den Grundstückswert erheblich beeinträchtigen − erfahren Sie im eintägigen Praxis-Seminar,
  • wie Grundstücksbelastungen richtig zu bewerten sind,
  • wie Sie angemessene Entschädigungszahlungen für dingliche Sicherungen durchsetzen können
  • und welchen Einfluss auf dem Grundstück verlaufende Leitungen auf dessen Wert haben.

Wussten Sie schon?

Gekippte Fenster

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG
Einladung für Einbrecher – und damit grob fahrlässig ... zum Artikel

Spruch der Woche

"Kommen Sie hier entlang”

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: none
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