Sehr geehrte Damen und Herren,
technisch klingt es eigentlich ziemlich simpel: ein Grundstück soll versorgt werden, beispielsweise mit Gas oder Wasser. Zu diesem Zweck verlegen Sie eine Leitung (oder diese liegt sogar schon seit Jahrzehnten), drehen den Hahn auf – und die Sache läuft.
Voraussetzung dafür ist aber, dass rechtlich alles geklärt ist. Und das ist weit weniger simpel. Schließlich haben beide Seiten gewisse Rechte: Versorger und Grundstücksbesitzer. Wer nun was genau darf oder (dulden) muss, sollte besser rechtzeitig allen Beteiligten klar sein, damit es nicht zu unnötigen Schwierigkeiten kommt. Wichtige Grundlagen dazu lernen Sie im Seminar:
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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