Ausgabe 04/2013: »Grundbuchrecht & Grundstückskauf: Für alle Fälle gerüstet«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau Fleming und Herr Wiedemaier haben vereinbart, dass Frau Fleming einen Teil des Grundstückes von Herrn Wiedemeier erwirbt. Frau Fleming möchte den Teil des Grundstückes für die Errichtung eines Einfamilienhauses nutzen. Die beiden setzen einen Grundstückskaufvertrag auf und vereinbaren eine sogenannte Grunddienstbarkeit für ein Wege- und Leistungsrecht, welche sie auch gleich im Grundbuch eintragen lassen. Als Frau Fleming jedoch die Baugenehmigung beantragt, wird diese abgelehnt, da die Erschließung des Grundstückes angeblich gar nicht gesichert sei. Sie hält diesen Beschluss der Behörde für falsch und will dagegen angehen.
Doch was tut man in solch einem Fall? Hätte es womöglich geholfen diese Fragen im Vorweg zu klären oder sind gar generell solche Schlupflöcher in Grundstücksverträgen an der Tagesordnung?
Die Antwort auf diese und viele andere Fragen zum Thema Grundbuchrecht und Grundstückskauf erhalten Sie in unserem Praxis-Seminar:
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