Ausgabe 10/2013: »Raus mit den Mietnomaden: Was die Mietrechtsreform Ihnen bringt«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Vermieter können das Inkrafttreten der Mietrechtsreform kaum noch erwarten. Vor allem die Erleichterungen beim Umgang mit Mietnomaden sind heißersehnt. Leider gibt es viel zu viele betroffene Vermieter, die ihre Pappenheimer nach Inkrafttreten der Reform endlich und schnellstmöglich hinaus befördern dürfen.
Doch wie sehen die genauen Regelungen und Erleichterungen beimn Rauswurf aus? Zum einen ist die Haftungsfrage neu geregelt worden: Nur bei Vorsatz und sehr grober Fahrlässigkeit kann der Vermieter bei der Räumung der Wohnung für Schäden haftbar gemacht werden. Zum anderen beläuft sich die Frist, in der der Mieter sein Eigentum anfordern muss, auf nur noch einen Monat. Auch entfällt in diesem Fall die Androhung einer Versteigerung durch den Vermieter. Zu guter Letzt darf Unverwertbares, das sich in der Wohnung befand, vernichtet werden; eine Pflicht zur Lagerung besteht nicht.
Was sich noch alles für Sie ändern wird, erfahren Sie im aktuellen Praxis-Seminar. Hier werden die Neuerungen der mietrechtsreform ausführlich vorgestellt und deren Auswirkungen auf die Praxis erläutert. Informieren Sie sich schon jetzt, damit Sie beim Inkrafttreten rechtssicher handeln können!
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