Ausgabe 38/2012: »Rigorose Klarstellung: Richterliches Urteil zum Schutz der Servituten«
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andere Länder, andere Sitten - oder zumindest andere Wörter: In Österreich nennt man Dienstbarkeiten "Servitute". Wieviel Wert unsere Nachbarn dabei auf den korrekten Gebrauch des Wortes legen, zeigt ein Urteil aus dem Jahr 2005. Hierin sollte das Genus von "Servitut" geklärt werden. Die Richter vertraten eine vehemente Linie: "Die irrige Auffassung, „Servitut“ sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse […] zurückgeführt werden. […] Angesichts dieses Befundes sieht der erkennende Senat keine Veranlassung, sich der unrichtigen Auffassung juristischer Laien anzuschließen und von der auf der seit der Antike ungebrochenen Rechtstradition beruhenden weiblichen Form „die Servitut“ abzuweichen, die noch dazu im grammatikalischen Geschlecht mit dem entsprechenden deutschen Rechtsbegriff „Dienstbarkeit“ übereinstimmt." (Quelle: Wiktionary)
Dienstbarkeiten können den Wert einer Immobilie unabhängig vom grammatikalischen Geschlecht stark beeinflussen. Wie man sie richtig in die Bewertung einbezieht, erfahren Sie im aktuellen Praxis-Seminar.
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