Ausgabe 36/2012: »Mietrechtsreform und Contracting: Nutzen Sie Ihre Chancen!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Mietrechtsreform bietet langerwartete Änderungen im bestehenden Mietrecht. Neben der Berliner Räumung sind das vor allem die Möglichkeiten zur energetischen Sanierung. Hierbei spielt das Contracting eine große Rolle. Einige Vermieter haben die Vorteile dieser Art der Wärmelieferung in den vergangenen Jahren bereits genutzt. Was hat die meisten aber bisher davon abgehalten? Vor allem, wie so oft, die Kosten. Doch mit der Mietrechtsreform wird es nun möglich, die Kosten für das Contracting als Betriebskosten umzulegen.
Auf diese Weise kann die bestehende Heizungsanlage ohne Eigenkapital modernisiert werden. Und die Mieter beteiligen sich über die Betriebskosten an der energetischen Sanierung. Dieses Modell ist jedoch an einige Vorraussetzungen geknüpft und nicht auf alle Contracting-Verhältnisse übertragbar. Welche Vorraussetzungen das sind und wie Sie darüber hinaus von der Mietrechtsreform profitieren können, erfahren Sie im aktuellen Praxis-Seminar:
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Mietrechtsreform 2012
Modernisierung, Instandhaltung, Instandsetzung unter neuem Recht |
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