Ausgabe 30/2012: »Dienstbarkeiten: Auch belastete Wege führen nach Rom«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
dass Dienstbarkeiten und deren Auswirkungen auf den Grundstückswert zu Streitigkeiten führen können, erkannten schon die alten Römer. In einem ihrer ersten, bereits um 450 v. Chr. niedergeschriebenen Rechtstexte sind deshalb die Dienstbarkeiten "aquae ductus" (Wasserleitungsrecht), "actus" (Viehtriebsrecht), "iter" (Gehrecht) und "via" (Fahrrecht) verankert.
Diese noch heute gültigen Rechte besitzen also eine recht lange Tradition. Wie sie sich in der Antike auf den Grundstückswert niedergeschlagen haben, bleibt Spekulation. Aktuelle Auswirkungen von Dienstbarkeiten lassen sich da einfacher feststellen: Irene Lindner, praxiserfahrene Sachverständige, kennt sich mit der gegenwärtigen Rechtslage und den Bestimmungen zur Wertermittlung bei Grundstücksbelastungen bestens aus. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Seminar:
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Was gilt es beim Grundstücksrecht zu beachten? Wo gibt es Fallen?
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