Ausgabe 44/2011: »Ein neues Motto für das Grundbuchrecht«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage für das Grundbuchrecht in Deutschland ist der alte lateinische Ausspruch "Quod non est in actis, non est in mundo" (was es in den Akten nicht gibt, das existiert auch nicht). Damit wird das Grundbuch zur einzig geltenden Richtschnur für die Besitzverhältnisse von Grundstücken. Selbst Verträge, die aufgrund falscher Grundbucheintragungen zustande gekommen sind, genießen damit rechtlichen Schutz.
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