Ausgabe 20/2011: »Eigentum als Kredit +++ Grundbuchrecht +++ Rechtsverhältnisse von Grundstücken«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Grundbesitz bedeutet für viele Menschen Sicherheit. Oft verwendet der Besitzer eines Hauses sein Eigentum als Kredit. Dies wird ins Grundbuch eingetragen und im Falles von Zahlungsausfällen kann das Haus in den Besitz des Gläubigers übergehen.
Praxisfragen im Überblick Jetzt informieren und reservieren! Ausgewählte Praxisfälle zum Grundbuchrecht Aufbaukurs Jetzt informieren und reservieren! |
Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen
Rechtliche Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung In unserem Seminar erfahren Sie mehr über |
|
Informationen, Termine und Anmeldung » |
|