Sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es soweit: Seit Anfang dieses Jahres kann jeder Käufer eines Grundstücks auf dem Boden der ehemaligen DDR davon ausgehen ("guter Glaube"), dass die Informationen im Grundbuch mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.
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»Empfehlenswert, sachbezogen und aktuell!«
(Werner Freitag, Städt. Gebäude Esslingen) Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
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