Ausgabe 48/2010: »Leitungsrechte: Zu lange Leitung?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Grundstücke sind nicht selten durch Dienstbarkeiten belastet. Verlaufen Leitungen und Wege am Grundstücksrand, ergeben sich kaum Beeinträchtigungen. Die Praxis zeigt aber, dass es häufig Fälle gibt, bei denen die Rechte von Dritten zu Lasten des Grundstückseigentümers gehen und den Grundstückswert erheblich beeinträchtigen.
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