Ausgabe 06/2016: »Optimierungsmöglichkeiten bei Steuerklassenwahl ++ Häusliches Arbeitszimmer«
Ausgabe 06/2016: »Optimierungsmöglichkeiten bei Steuerklassenwahl ++ Häusliches Arbeitszimmer«
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zukunftsorientierte Finanzberichterstattung setzt stark auf Anhangangaben. Wurden diese bereits im BilMoG detaillierter, gibt es mit dem BilRUG weitere Pflichtangaben. Wichtig dabei sind natürlich noch immer vergangenheitsbezogene Daten wie die GuV, allerdings rückt der Ausblick auf Chancen und Risiken des Unternehmens immer weiter in den Vordergrund.
Zudem bedeutet das BilRUG auch eine Annäherung an internationale Rechnungslegungskriterien – langfristig wird die Harmonisierung der Rechnungslegung auf EU-Ebene angestrebt. Das Bilanzrechtsmodernisierungs-Gesetz zwingt einem den Blick über den Tellerrand also gleich in mehrfacher Hinsicht auf.
Sollten Sie sich noch nicht umfassend mit den Neuerungen auseinandergesetzt haben, gilt es nun, dies schnell nachzuholen – denn das BilRUG ist für alle 2016 beginnenden Jahresabschlüsse verpflichtend anzuwenden: AnzeigeDas Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz |
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Ihr Referent verdeutlicht Ihnen, welche Aspekte des BilRUG für Sie in welcher Form relevant sind und bereitet Sie detailliert auf die geänderte Rechtslage vor.
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