Ausgabe 44/2016: »Fit in Anhang und Lagebericht? So geht’s!«
Ausgabe 44/2016: »Fit in Anhang und Lagebericht? So geht’s!«
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beendigung eines Kalenderjahres bedeutet im Regelfall auch den Abschluss eines Geschäftsjahres – was wiederum heißt, dass der Jahresabschluss erstellt werden muss.
Neben detaillierten Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind weitergehende Erläuterungen über die wirtschaftliche Lage und die strategische Ausrichtung des Unternehmens gefragt: Alle GmbHs müssen nach dem HGB einen Anhang erstellen, bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt auch noch der Lagebericht dazu.
Bei so vielen Berichtsteilen und Vorschriften ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. In unserem Praxis-Seminar erfahren Sie deshalb alles rund um die wesentlichen Angabe- bzw. Erläuterungspflichten in Anhang und Lagebericht. Außerdem informieren unsere Experten Sie über die Neuerungen des geplanten Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes.
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»Auf inhaltliche Wünsche der Teilnehmer wurde eingegangen, sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, super Organisation & Praxisbezug. — Sandra Schäfermeier, Deutsche Saatveredelung AG | |||||
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